EAC 009 “sicherheit von kosmetischen mitteln und parfümerie”

Das Etikett nach EAC Technical Regulation 009 “Sicherheit von kosmetischen Mitteln und Parfümerie” muss gemäß Kapitel 9 folgende Informationen enthalten (Nur für Parfüms und Kosmetika für Erwachsene):

  • Name des Produkts;
  • den Namen des Parfümerie- und/oder kosmetischen Erzeugnisses, falls dieser nicht aus dem Namen des Erzeugnisses ableitbar ;
  • den Namen und den Standort des Herstellers (juristische Adresse, einschließlich Land);
  • Das Herkunftsland der Parfümerie- und Kosmetikprodukte (wenn das Land, in dem die Produktion stattfindet  nicht mit der Adresse des Herstellers übereinstimmt)
  • Name und Sitz der Organisation (Geschäftsadresse), die vom Hersteller autorisiert ist, Beschwerden des Kunden entgegenzunehmen (ein Vertreter des Herstellers oder Importeurs)
  • Die Nennmenge (Volumen oder Gewicht) des Produkts in der Konsumentenverpackung mit Ausnahme von Parfüms und Kosmetika mit einem Nenngewicht von weniger als 5 Gramm oder einem Nennvolumen von weniger als 5 ml
  • Der Massenanteil von Fluorid (% oder mg / kg oder ppm) für Mundhygieneprodukte, die Fluorverbindungen enthalten;
  • Das Verfallsdatum:
  • Das Herstellungsdatum (Monat, Jahr) und die Haltbarkeitsdauer (Monate, Jahre) oder die Worte “Mindesthaltbarkeitsdatum” (Monat, Jahr) oder “Verbrauch” (Monat, Jahr);
  • eine Beschreibung der Lagerbedingungen, wenn diese Bedingungen von der Norm abweichen;
  • besondere Vorsichtsmaßnahmen (falls erforderlich) bei der Anwendung der Produkte
  • die Chargennummer oder einen speziellen Code, der die Identifizierung der Parfüms und Kosmetika der Partei ermöglicht;
  • Informationen über die Anwendung von Parfüms und kosmetischen Produkten, deren Fehlen zum Missbrauch von Parfüms und Kosmetika der Kunden führen kann;

EINE LISTE DER INHALTSSTOFFE IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT ABSATZ 9.3 DES REGELWERKS CU-TR 009 EAC

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