DAS EAC-ZERTIFIKAT: AUSSEHEN UND ANGABEN
Das EAC-Zertifikat ist eine essenzielle Voraussetzung für den Export von Waren in die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU), die Russland, Weißrussland, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan umfasst. Es wurde durch den Beschluss Nr. 319 des Zollunionsausschusses am 18.06.2010 eingeführt und stellt die Konformität von Produkten mit den einheitlichen technischen Vorschriften der Zollunion sicher.
Struktur und Ausstellung des EAC-Zertifikats
Das EAC-Zertifikat wird von akkreditierten Zertifizierungsstellen auf Basis von Produktprüfungen und Dokumentationsanalysen ausgestellt. Der Entscheidungsprozess folgt den Vorgaben des Beschlusses 319 vom 2. März 2011 und umfasst mehrere Schritte:
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Prüfung der technischen Unterlagen
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Organisation von Produktionskontrollen
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Durchführung von Tests in zertifizierten Labors
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Genehmigung und Registrierung der Konformitätserklärung
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Kennzeichnung der Produkte mit dem EAC-Zeichen
Pflicht zur EAC-Zertifizierung und betroffene Produkte
Gemäß Artikel 6 der Vorschriften sind zahlreiche Produktgruppen von der EAC-Zertifizierungspflicht betroffen. Dies wurde weiter durch den Beschluss Nr. 526 vom 28.01.2011 präzisiert. Unter anderem müssen folgende Waren die EAC-Konformität nachweisen:
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Maschinen und technische Anlagen
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Elektronische Geräte
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Chemische Produkte
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Spielzeug und Konsumgüter
Vorteile der EAC-Zertifizierung
Mit der EAC-Zertifizierung erhalten Hersteller und Exporteure Zugang zu einem gemeinsamen Markt mit mehr als 180 Millionen Verbrauchern. Die Zertifikate sind in allen EAWU-Ländern gültig und ersetzen die früheren nationalen Konformitätsnachweise. Seit Juni 2013 sind ausschließlich EAC-Zertifikate nach den neuen technischen Vorschriften gültig, wodurch eine harmonisierte Regelung geschaffen wurde.
EAC-Kennzeichnung und rechtliche Vorgaben
Nach erfolgreicher Zertifizierung müssen Produkte mit dem EAC-Zeichen versehen werden. Diese Kennzeichnung ist für den Import in die Eurasische Wirtschaftsunion zwingend erforderlich. Hersteller und Exporteure sollten sicherstellen, dass ihre Produkte den technischen Vorschriften entsprechen, um Verzögerungen oder Importverbote zu vermeiden.
Für detaillierte Informationen zu den Zertifizierungssystemen (System 1 bis System 6) und den erforderlichen Schritten empfehlen wir, sich an eine akkreditierte Zertifizierungsstelle zu wenden.
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