Seit seiner Konstituierung war es für alle Teilnehmer am Tisch der Gründungskommission, die das Gremium des EuraSeC (die eurasische Wirtschaftsgemeinschaft) bildet, klar, dass, um die neue Institution effizient zu gestalten, ein gemeinsamer Freihandelsraum und ein freier Markt geschaffen werden musste, der über gegenseitig anerkannte Zugangsregeln verfügt, welche den freien Waren- und Personenverkehr erlauben und gleichzeitig die Achtung der Umwelt und den Schutz der öffentlichen Gesundheit garantieren. Im Gegensatz zu unserer europäischen Gemeinschaft war der Prozess für EuraSec , zumindest meiner Meinung nach, viel einfacher und unkomplizierter, was im Wesentlichen auf zwei Faktoren zurückzuführen ist: Die Teilnehmer konnten sich alle in einer gemeinsamen Sprach unterhalten (wobei ethnisch-religiöse Unterschiede respektiert wurden) die jeder vollkommen ohne Angst vor Fehlinterpretationen und/oder Fehlübersetzungen (die russische Sprache wird in fast allen Ländern der ehemaligen UdSSR perfekt gesprochen und immer noch gelehrt) beherrscht. Alle Länder stammten aus der ehemals kommunistischen Realität mit dem Bewusstsein und dem Wissen um die Mentalität und die Traditionen der anderen. Unter diesen Voraussetzungen begann die Reise der neuen Gemeinschaft der eurasischen Staaten auf dem bestmöglichen Weg und führte zu Ergebnissen, an denen viele außenstehende Beobachter mehr als nur ein paar Zweifel gehegt hatten. Im Hinblick auf den Erlass gemeinsamer Regeln für den freien zwischenstaatlichen Warenverkehr (technische Vorschriften) beschloss die Kommission der Zollunion, einen harmonisierten Zolltarif zwischen den Mitgliedsstaaten einzuführen und darüber hinaus die Harmonisierung der Vorschriften und technischen Regeln zu fördern, indem sie diese im Einvernehmen mit den zuständigen staatlichen Stellen (Normungsgremien und Zollabteilungen) überarbeitete und eine Reihe gemeinsamer technischer Regeln aufstellte, die zu einem für alle gültigen Zertifikat, dem EuraSeC-Zertifikat, führten; Alle Staaten der Union hatten als Grundlage die alte Gost-Zertifizierung (russisches Akronym für staatliche Standards) da sie ehemalige Staaten der alten Sowjetunion waren, aus diesem Grund wurde beschlossen, diese an modernere Kriterien und technische Vorschriften anzupassen und dabei auch einen Blick auf die rein europäischen Vorschriften zu werfen. Dabei wurde das genommen und übernommen, was als die besten Vorschriften angesehen werden konnte, um sie mit den Bedürfnissen und Besonderheiten der EuraSec-Zertifizierung zu vereinen. In einigen Fällen, wie z.B. bei der Gesetzgebung für Kosmetika und kosmetische Produkte, die zuvor in den Gost-K-Standards Kasachstans verabschiedet worden waren, handelte es sich bereits um eine Gesetzgebung auf hohem Niveau, da sie tatsächlich die europäische Gesetzgebung Punkt für Punkt übernommen hatte, wodurch diese einfach an die sozioökonomische Realität der drei Länder angepasst werden musste. In kurzer Zeit erließ die Eurasec-Kommission Regeln und technische Vorschriften, die nach und nach die verschiedenen nationalen Vorschriften ersetzten, wobei auch das alte nationale Kennzeichnungssystem durch ein Symbol abgelöst wurde, das auf Waren angebracht wird, um ihre Konformität mit dem freien Verkehr innerhalb der Gemeinschaft zu bescheinigen – das EAC-Logo. Diese technischen Vorschriften führen zu dem Namen TR-TC (dessen Akronym im Englischen CU-TR wäre), auf Deutsch übersetzt: Technische Vorschriften der Zollunion, also im Englischen Technical Regulation Custom Union (for EAC-certificate). Mit dem allmählichen Inkrafttreten der von der Kommission für die Zollunion (Eurasec-Kommission) ausgearbeiteten und verabschiedeten technischen Verordnungen beginnt die sich daraus ergebende absteigende Parabel der alten, auf einzelne Staaten bezogenen Zertifizierungsarten, wie Gost-R, Gost-K und Gost-B, welche in Pension geschickt wurden. Die Neuheiten sind aus rein technischer Sicht fast alle relevant und zielen zweifellos auf eine Harmonisierung der technischen Normen der einzelnen Staaten ab, wobei eine deutliche Annäherung an die europäischen Normen oder die von der EU (ISO) übernommenen Normen erfolgt, auch wenn sie in einigen Fällen z.B. aus klimatischen Gründen von diesen abweichen (man denke z.B. an den Betrieb einer Maschine in einer sibirischen Firma und den dortigen Betriebstemperaturen). Aus inhaltlicher Sicht sehen die neuen Regelungen immer das Paar der “EAC-Konformitätserklärung” und der “EAC-Konformitätsbescheinigung” vor, wobei für jede von ihnen unterschiedliche Anforderungen und Zertifizierungssysteme vorgesehen sind, je nach der technischen Regelung der Umsetzung und der Art der geforderten Konformität (Jahres-, Fünfjahres- oder Einzelvertrag). Aus substanzieller Sicht ist auch die Position des Applicant von Bedeutung, d.h. der juristischen Person mit Sitz in einem der Länder der neuen eurasischen Gemeinschaft, die sowohl in den deklarativen als auch in den beglaubigenden Dokumenten obligatorisch angegeben werden muss, was nicht unerhebliche Verwirrung bei unseren Unternehmen hervorruft, die mit den verschiedenen Einzelhändlern, Vertriebspartnern, Importeuren oder Zweigstellen ihrer Organisation zu tun haben. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten und der Ausstellung der neuen Zertifikate wird die Verwendung und Ausstellung der alten nationalen Zertifikate verboten, mit Ausnahme von Produkten, die nicht (oder noch nicht) durch die neuen technischen Vorschriften geregelt sind. Für all diejenigen, die vor dem Inkrafttreten des neuen Regelungspakets nationale Zulassungen erhalten haben, weisen wir darauf hin, dass diese (natürlich auf der Ebene der einzelnen nationalen Gegebenheiten) bis 2015 gültig bleiben, wie nachstehend dargestellt.