Viele Produkte, die nach Russland oder in die Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion (Weißrussland, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan) eingeführt werden sollen, müssen vor der Einfuhr ihre Konformität mit den Anforderungen der technischen Regelwerke und Normen nachweisen.

Für viele deutschen Hersteller ist es unklar, welches Konformitätsbewertungsverfahren gemäß den Technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion für ihr Produkt vorgesehen ist – EAC Zertifizierung oder EAC Deklarierung.

EAC Zertifikat:

ist eine offizielle Bescheinigung dafür, dass die Produkte den harmonisierten technischen Vorschriften der EAWU entsprechen. Die Zertifikate dürfen nur durch eine unabhängige, in einem Mitgliedstaat der Zollunion akkreditierte Zertifizierungsstelle nach einer Qualitätsprüfung ausgestellt werden. Die Zertifizierung wird auf Basis technischer Unterlagen und unternehmensinternen Prüfprotokollen bzw. von akkreditierten Prüfungslaboren bereitgestellten Prüfprotokollen Prüfprotokolle, sowie gegebenenfalls auf Grundlage eines Produktionsaudits vor Ort durchgeführt.

EAC Deklaration:

ist eine Konformitätserklärung des Herstellers, Importeurs oder bevollmächtigten Vertreters darüber, dass das Produkt den Mindestanforderungen der technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion entspricht. Im Unterschied zum EAC Zertifikat wird die EAC Deklaration vom Hersteller bzw. Importeur angefertigt.  Die EAC Deklaration muss von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle eines Mitgliedstaats der Zollunion in das einheitliche Register der EAWU eingetragen werden.

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