Am 1. Januar trat die Verordnung des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation vom 31. Juli 2020 № 478 “Über die Genehmigung des Verfahrens zur Registrierung von Konformitätserklärungen und des Verfahrens zur Einführung und Führung eines einheitlichen Registers der registrierten Konformitätserklärungen, Bereitstellung von Informationen, die im angegebenen Register enthalten sind” (im Folgenden – die Verordnung № 478.)
in Kraft (mit Ausnahme bestimmter Sonderbestimmungen).
Das Dokument enthält einheitliche Regeln für die Registrierung von:
- Konformitätserklärungen der Waren gemäß den technischen Vorschriften der Russischen Föderation;
- Konformitätserklärungen der Waren, die in der einheitlichen Liste der Produkte aufgeführt sind, deren Konformität durch eine
- Konformitätserklärung bestätigt wird;
- Konformitätserklärungen der Waren gemäß den technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion (Zollunion);
- Konformitätserklärungen der Waren, die in der einheitlichen Liste der konformitätsbestätigungspflichtigen Produkte aufgeführt sind, durch Ausstellung von Konformitätsbescheinigungen und Konformitätserklärungen in einem einzigen Formular.
Insbesondere der Absatz “b” und der vierte Absatz des Unterabsatzes “в” des Absatzes 7.1 der Verordnung nr. 478 stellen fest, dass im Falle der Konformitätserklärung von Waren, die außerhalb des Territoriums der Russischen Föderation und außerhalb des Territoriums der Mitgliedsstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion hergestellt werden, im Antrag auf Registrierung der Konformitätserklärung folgende Codes angegeben werden müssen: UNP (eindeutige Firmennummer), GLN (= Global Location Number: Globale Positionsnummer, im Folgenden als GLN bezeichnet) in Abhängigkeit vom Ort, an dem die Waren hergestellt werden. Darüber hinaus muss der internationale GTIN-Code (Global Trade Item Number, im Folgenden als GTIN bezeichnet) angegeben werden, der es ermöglicht, den Gegenstand der Erklärung zu identifizieren.
Nach zahlreichen Appellen der Unternehmer zur Frage der Angabe der GLN und GTIN bei der Konformitätserklärung hat das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation eine Verordnung № 877 vom 30. Dezember 2020 erlassen, die eine Übergangsfrist in Bezug auf Absatz “b” von Absatz 7.1 des Verfahrens zur Registrierung von Konformitätserklärungen festgelegt hat. Die Übergangsfrist wurde durch die Verordnung № 478 in Bezug auf die Spezifikation des WGs genehmigt. Darüber hinaus wurde der vierte Absatz des Absatzes “c” von Punkt 7.1 des Verfahrens in Bezug auf die Angabe des internationalen GTIN-Codes (falls vorhanden) angepasst.
Derzeit ist diese Verordnung zur staatlichen Registrierung beim Justizministerium der Russischen Föderation eingereicht worden. Die Änderungen der Verordnung Nr. 478 treten am Tag seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass der spezialisierte Dienst für die automatisierte elektronische Registrierung von Konformitätserklärungen jetzt die Möglichkeit bietet, GLN- und GTIN-Codes einzufügen.
Nach den Bestimmungen des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung Russlands vom 30. Dezember 2020 Nr. 877, falls der Antragsteller über diese Informationen nicht verfügt und sie daher nicht in einen spezialisierten Dienst für die automatisierte elektronische Registrierung von Konformitätserklärungen eingeben kann, verhindert dies derzeit nicht die Registrierung von Konformitätserklärungen..